Warum wir?
Als anerkannter Anbieter nach § 45 SGB XI können unsere Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Regional. Persönlich. Verlässlich.
- Wir arbeiten bewusst in einer kleinen Struktur – persönlich, flexibel und direkt.
- Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt, nicht die Verwaltung.
- Sie haben feste Ansprechpartner, die Sie kennen und denen Sie vertrauen können.
- Sie wissen immer, wer zu Ihnen kommt – keine wechselnden Kräfte.
- Wir sind in Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel zu Hause und kennen die regionalen Strukturen, Ärzte und Pflegepartner.
- So erhalten Sie Unterstützung, die wirklich zu Ihnen passt – fachlich fundiert und zuverlässig organisiert.
2015
gegründet / 2 Mitarbeiter (Fachkräfte)
84
zufriedene Kunden (PflegeEinrichtungen)
Über 2.000
betreute und pflegerisch versorgte Patienten in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen.
Was bedeutet eigentlich die Anerkennung nach §45a SGB XI?
Viele pflegebedürftige Menschen und Angehörige stoßen bei der Suche nach Unterstützung im Alltag zum ersten Mal auf Begriffe wie §45a SGB XI, §45b SGB XI oder Entlastungsbetrag.
Doch was steckt dahinter?
In diesem Video erklären wir verständlich und praxisnah:
• was die Anerkennung nach §45a SGB XI bedeutet
• warum diese Anerkennung für Angebote zur Unterstützung im Alltag wichtig ist
• welche Leistungen darunterfallen können
• wie der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI genutzt werden kann
• und welche Bedeutung das für pflegebedürftige Menschen und Angehörige im Alltag hat
Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner für Betreuung & Alltagshilfe – Jörg A. F. Aselmeyer, im Auftrag der JoBi-nursing4you UG.
Mit Herz, Erfahrung und Verständnis begleiten wir Menschen, die im Alltag Unterstützung wünschen – sei es beim Spazierengehen, Einkaufen oder einfach für ein gutes Gespräch.

Jörg A. F. Aselmeyer
Krankenpfleger / Fachkraft
Tel.: 033933 - 7 12 12
Mobil/WhatsApp:
0172 - 36 88 349
E-Mail: joafa@t-online.de
Was wir wirklich tun - Alltagshilfe & Betreuung
Viele Menschen fragen sich, was Alltagshilfe und Betreuung nach § 45 SGB XI wirklich bedeutet – und worin der Unterschied zur klassischen Pflege liegt.
In diesem Video erklären wir verständlich und praxisnah, wie unsere Arbeit in der Alltagshilfe konkret aussieht und welche Aufgaben wir im Rahmen der alltagsnahen Unterstützung für Pflegebedürftige übernehmen.
Wie Sie uns erreichen können:
Wir sind montags bis freitags von 09:00 bis 15:30 Uhr für Sie erreichbar.
Da wir häufig bei unseren Klienten im Einsatz sind, erreichen Sie uns am besten über WhatsApp.
Über WhatsApp können Sie uns jederzeit schreiben – auch abends und am Wochenende.
Sobald wir wach oder verfügbar sind, antworten wir umgehend.
Alternativ können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder uns direkt mobil kontaktieren – wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Bitte beachten Sie: Unser Büro ist nicht ständig besetzt. Hinterlassen Sie daher bei Nichterreichbarkeit eine kurze Nachricht – wir melden uns zuverlässig zurück.
Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular -
oder Sie senden uns eine E-Mail an:
joafa@t-online.de

033933- 7 12 12

0172 - 36 88 349
