Unser Leistungskatalog rund um Ihre Betreuung und Alltagshilfe

Die JoBi-nursing4you UG bietet individuelle Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Menschen an,
die im Alltag Unterstützung, Begleitung oder einfach ein wenig Gesellschaft wünschen.
Unser Ziel ist es, den Alltag zu erleichtern, Angehörige zu entlasten und ein Gefühl von Sicherheit und Vertrauen zu schaffen – kompetent, zuverlässig und mit Herz.
 

Wir unterstützen Sie:

Unsere Leistungen umfassen Alltagsbegleitung, soziale Betreuung, Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten sowie hauswirtschaftliche Unterstützung im Rahmen der Alltagshilfe.
Dazu gehören unter anderem:

  • Betreuung der pflegebedürftigen Person
    (z. B. Gespräche, gemeinsame Beschäftigung, Anwesenheit)
  • Alltagsbegleitung und Beaufsichtigung
    (z. B. Sicherheit im Haushalt, Orientierung, Unterstützung im Alltag)
  • Begleitung außerhalb der Wohnung
    (z. B. Spaziergänge, Wege zum Einkauf, Begleitung zu Terminen)
  • Unterstützung im Alltag
    (z. B. Strukturierung des Tages, kleine Hilfen im Haushalt)
  • Leichte Haushaltsunterstützung
    (z. B. kleine Tätigkeiten wie Aufräumen, Geschirrspüler ein- oder ausräumen)
  • Entlastung der privaten Pflegeperson
    (z. B. stundenweise Betreuung, damit Angehörige Termine wahrnehmen können)

Unsere Leistungen dienen der Betreuung, Begleitung und Aktivierung, nicht der Wohnungsreinigung oder hauswirtschaftlichen Vollversorgung.

Hinweis: Es gibt unterschiedliche Modelle der Alltagsbetreuung.
Wir bieten professionelle, planbare Unterstützung mit festen Ansprechpartnern.
Gern beraten wir Sie unverbindlich, welche Form der Unterstützung für Ihre Situation geeignet ist.

Hauswirtschaftliche Unterstützung im Rahmen der Alltagshilfe

Viele Menschen mit Unterstützungsbedarf schaffen den Haushalt nicht mehr vollständig allein.
Unsere hauswirtschaftliche Unterstützung richtet sich an Seniorinnen und Senioren sowie pflegebedürftige Menschen, die Entlastung im Alltag benötigen – zuverlässig, planbar und mit festen Ansprechpartnern.

Dabei geht es nicht um klassische Reinigungsdienstleistungen, sondern um alltagsnahe Unterstützung im häuslichen Umfeld, die Sicherheit, Struktur und Lebensqualität erhält.

Was wir übernehmen:

  • Staubsaugen und Wischen der Wohnräume
  • Aufräumen und Ordnung halten in Küche und Wohnbereichen
  • Entsorgen von Müll - normal anfallenden Haushaltsmüll in die vorgesehenen Mülltonnen
  • Leichte Ordnungshilfe im Alltag

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Was nicht zu unseren Leistungen gehört

  • Grund- oder Wohnungsreinigung
  • Fenster- oder Teppichpflege
  • Wäsche- oder Bügelarbeiten
  • Garten- oder Reparaturarbeiten

Diese Aufgaben können bei Bedarf über externe Haushaltshilfen oder Kooperationspartner erfolgen, die wir Ihnen auf Wunsch gern vermitteln.

Hinweis:
Wir sind kein Reinigungsunternehmen. Unsere Leistungen sind Teil einer ganzheitlichen Alltagshilfe und richten sich an Menschen, die Unterstützung im täglichen Leben benötigen.

Unsere Mitarbeitenden sind für den Umgang mit älteren und unterstützungsbedürftigen Menschen geschult und haben stets den Menschen im Blick – nicht nur den Haushalt.

Konditionen

Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)

Unsere Leistungen zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI sind individuell auf die Bedürfnisse der betreuten Personen abgestimmt.

Der Brutto-Stundenpreis für diese Leistungen liegt zwischen:

  • 38,00 € und maximal 43,00 € pro Stunde – abhängig von Art, Umfang und Regelmäßigkeit des jeweiligen Einsatzes.
  • Der angegebene Stundenpreis ist ein Endpreis und beinhaltet sämtliche anfallenden Fahrtkosten sowie erforderliches Verbrauchsmaterial.
  • Die Abrechnung erfolgt je angefangener Viertelstunde.
  • Die Leistungen sind gemäß § 4 Nr. 16 UStG umsatzsteuerfrei.

Hinweis zur Kostenübernahme

  • Viele Pflegebedürftige nutzen für diese Leistungen den
    Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI oder Leistungen der Pflegekasse.
  • Je nach individueller Situation können die Kosten ganz oder teilweise übernommen werden.

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Weitere Leistungen (nicht nach § 45a SGB XI abrechenbar)

Neben den Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI bieten wir weitere Betreuungs- und Unterstützungsleistungen an, die nicht über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abgerechnet werden können.

Diese Leistungen richten sich an Menschen, die individuelle Hilfe außerhalb des Leistungskatalogs nach § 45a SGB XI wünschen, zum Beispiel:

  • individuelle Begleitung ohne Bezug zu § 45a
  • Unterstützung außerhalb der anerkannten § 45a-Leistungen
  • Einsätze mit besonderem zeitlichem oder organisatorischem Aufwand
  • Leistungen für Personen ohne Pflegegrad oder ohne Abrechnung über die Pflegekasse

Vergütung

  • Die Vergütung für diese Leistungen erfolgt auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung.

Je nach Art und Umfang des Einsatzes können hierbei

  • Fahrtkosten und ggf. eingesetztes Verbrauchsmaterial gesondert berechnet werden.
  • Die konkreten Konditionen werden vor Beginn der Leistung transparent abgestimmt.

Abrechnung und Steuer

  • Die Abrechnung erfolgt zeitbasiert nach dem tatsächlichen Aufwand, in der Regel je angefangener Viertelstunde.
  • Soweit gesetzlich vorgesehen, sind die Leistungen umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 16 UStG; andernfalls erfolgt die Abrechnung entsprechend der geltenden steuerlichen Regelungen.

Aktueller Stand: 02/2026
 

Begleiteter Übergang nach Krankenhausentlassung

Orientierung, Struktur und Entlastung – auch wenn bereits ein Pflegedienst eingebunden ist

Die Entlassung aus dem Krankenhaus ist für viele Menschen und ihre Angehörigen eine große Herausforderung.

Auch wenn bereits ein ambulanter Pflegedienst organisiert ist, bleiben häufig viele Fragen offen: 

  • Wer kommt wann? 
  • Was ist jetzt wichtig? 
  • Reicht die Unterstützung aus?

 Genau hier verstehen wir uns als Bindeglied zwischen Krankenhaus, Pflegedienst, Alltag und Angehörigen.

Wir begleiten Sie in den ersten Tagen nach der Entlassung nach Hause und helfen dabei, Orientierung und Sicherheit zu gewinnen. Dabei übernehmen wir keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten, sondern unterstützen bei der Strukturierung des Alltags und der Koordination der nächsten Schritte.

Unsere Begleitung ist sinnvoll:

  • nach Krankenhaus- oder Reha-Entlassung
  • bei Unsicherheit im häuslichen Umfeld
  • zur Entlastung von Angehörigen
  • ergänzend zu einem bestehenden Pflegedienst

Unser Ziel ist es, Überforderung zu vermeiden und einen sicheren Übergang in den Alltag zu ermöglichen – ruhig, klar und verlässlich.

 Was wir im Rahmen der Übergangsbegleitung leisten:

  • Erstgespräch und Orientierung nach der Entlassung
  • Überblick über bestehende Unterstützungsangebote
  • Strukturierung des Alltags in den ersten Tagen
  • Unterstützung bei Organisation und Abstimmung
  • Ansprechpartner für Angehörige
  • Einschätzung, ob zusätzliche Unterstützung sinnvoll ist

Abrechnung (klar & transparent):

  • Die Übergangsbegleitung ist eine Privatleistung und wird direkt mit Ihnen abgerechnet. 
  • Eine transparente Kosteninformation erhalten Sie vorab. 

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 Modell 1: Stundenbasierte Begleitung (flexibel)

Preis: 69 € pro Stunde zzgl. Anfahrtspauschale 

Abrechnung:

  • nach tatsächlichem Zeitaufwand
  • Mindestbuchung: 2 Stunden

 Geeignet für:

  • einzelne Orientierungstermine
  • kurze Unterstützung nach Entlassung
  • Angehörige, die „erst mal schauen“ wollen

Abrechnung:

  • Die Abrechnung erfolgt stundenweise nach tatsächlichem Zeitaufwand.
  • Die Mindestbuchung beträgt zwei Stunden.
  • Gern besprechen wir den Umfang vorab transparent und unverbindlich. 

 Modell 2: Übergangspaket „Ankommen zu Hause“ (empfehlenswert)

Inhalt:

  • 1 Erstbesuch nach Entlassung (ca. 2 Std.)
  • 1 Folgetermin innerhalb der ersten Woche (ca. 1,5 Std.)
  • telefonische Rückfragen innerhalb von 7 Tagen

Gesamtumfang: ca. 3,5–4 Stunden

Preis: 299 € pauschal zzgl. Anfahrtspauschale

Geeignet für:

  • typische Krankenhausentlassungen
  • Angehörige mit Unsicherheit
  • klare Erwartungshaltung

Dieses Paket bietet Ihnen in den ersten Tagen nach der Entlassung Orientierung, Struktur und einen festen Ansprechpartner – damit Sie nicht allein entscheiden müssen.

Modell 3: Übergang PLUS – mit Entscheidungshilfe

Inhalt:

  • Erstbesuch (2 Std.)
  • 2 Folgetermine (je ca. 1,5 Std.)
  • telefonische Begleitung über 14 Tage
  • Einschätzung:
  • Reicht der Pflegedienst?
  • Ist zusätzliche Alltagshilfe sinnvoll?

Gesamtumfang: ca. 5–6 Stunden

Preis: 399 € pauschal zzgl. Anfahrtspauschale

Geeignet für:

  • komplexe Situationen
  • hohe Angehörigenbelastung
  • Übergang in dauerhafte Betreuung

Dieses Paket richtet sich an Familien, die nach der Entlassung eine intensivere Begleitung und Orientierung wünschen.
Die Einschätzung erfolgt unabhängig und ohne pflegerische oder medizinische Tätigkeiten.


 

Weitere Leistungen ...
 Medizinisch orientierte Unterstützung im häuslichen Umfeld

Ergänzende Leistungen für Privatpersonen und Angehörige – durch erfahrene Pflegefachkräfte

Nicht immer wird ein ambulanter Pflegedienst benötigt. Oft wünschen sich Angehörige und Betroffene fachliche Unterstützung, Orientierung und eine verlässliche Einschätzung der Situation zu Hause.

Genau hier setzen wir an.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Medizinisch orientierte Unterstützung (ohne Behandlungspflege)
  • Kontrolle von Vitalzeichen (z. B. Blutdruck, Puls, Blutzucker, Sauerstoffsättigung - als orientierende Messungen zur Beobachtung des Allgemeinzustands)
  • Medikamententraining und Unterstützung bei der Organisation der Medikation
  • Anleitung und Begleitung bei Diabetes (ohne medizinische Eingriffe)
  • Beobachtung des Allgemeinzustands und fachliche Einschätzung
  • Unterstützung nach Krankenhausaufenthalten (z. B. Orientierung, Struktur, Sicherheit im Alltag)
  • Beratung zu Hautschutz, Inkontinenz und Sturzprävention
  • Begleitung zu Arztterminen und Unterstützung bei der Vorbereitung von Gesprächen
  • Rückmeldung und Austausch mit Angehörigen auf Wunsch

Für wen ist dieses Angebot gedacht?

  • Für Seniorinnen und Senioren, die sich medizinische Sicherheit im Alltag wünschen
  • Für Angehörige, die entlastet werden möchten
  • Für Familien, die eine fachliche Einschätzung brauchen
  • Für Situationen, in denen keine klassische Pflege notwendig oder gewünscht ist

Wie erfolgt die Abrechnung?

  • Alle Leistungen werden privat vereinbart und privat abgerechnet.
  • Eine Abrechnung über Kranken- oder Pflegekassen erfolgt nicht.

Ersetzt dieses Angebot einen Pflegedienst?

  • Nein.
  • Die medizinisch orientierte Unterstützung ersetzt keine Pflege und keine Behandlungspflege.
  • Sie dient der Ergänzung, Orientierung und Entlastung.

Werden medizinische Behandlungen durchgeführt?

  • Nein.
  • Es werden keine medizinischen Eingriffe, keine Injektionen, keine Wundversorgungen und keine ärztlich verordneten Leistungen durchgeführt.
  • Unsere Tätigkeit ist beobachtend, unterstützend und beratend.

Unsere Haltung

Wir arbeiten:

  • ruhig und respektvoll
  • individuell und bedarfsorientiert
  • mit Zeit, Erfahrung und fachlicher Verantwortung
  • Unser Ziel ist es, Sicherheit, Orientierung und Entlastung zu schaffen – nicht, Pflege zu ersetzen.

 

Wichtiger Hinweis zur Abgrenzung

  • Die genannten Leistungen werden ausschließlich als privat vereinbarte Unterstützungsleistungen erbracht.
  • Sie ersetzen keine Behandlungspflege nach SGB V und keine Pflegesachleistungen nach SGB XI.
  • Unsere Tätigkeit in der Fachpflege für Einrichtungen bleibt davon unberührt.
  • Unsere Leistungen sind privat vereinbart und ergänzend gedacht.

 

Erstgespräch & Kennenlernen

Das Erstgespräch findet grundsätzlich bei Ihnen zu Hause statt.
So können wir uns ein genaues Bild von Ihrer Situation machen, Ihre Wünsche besprechen und gemeinsam den Umfang der gewünschten Betreuung festlegen.
Dieses persönliche Kennenlernen bildet die Grundlage für eine vertrauensvolle und individuelle Zusammenarbeit.

Zahlungskonditionen

Unsere Dienstleistungen sind grundsätzlich nach Erbringung der Leistung sofort fällig, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

Der erste Einsatz erfolgt gegen Barzahlung gegen Quittung.
Alle weiteren Einsätze werden im Anschluss per Rechnung abgerechnet.
Diese kann bequem per Überweisung innerhalb der genannten Frist bezahlt werden.

Nach jedem Einsatz erhält der Kunde einen Stundennachweis,
auf dem die erbrachte Leistung und die Einsatzdauer dokumentiert sind.
Dieser Nachweis ist vom Kunden zu unterzeichnen und dient als Grundlage für die spätere Rechnungsstellung.

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Mahngebühren zu erheben.
Selbstverständlich erhält jeder Kunde zu den abgerechneten Leistungen eine detaillierte Leistungs- und Zahlungsübersicht.

Hinweis zur Unterstützung bei Formularen und Behördenangelegenheiten

Im Rahmen unserer Betreuungsleistungen können wir beim Verständnis und der Organisation von Schriftverkehr oder Formularen unterstützen, z. B. durch gemeinsames Durchsehen, Sortieren oder Begleiten zu Terminen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine rechtliche oder behördliche Beratung anbieten dürfen.
Das Ausfüllen oder Bewerten amtlicher Dokumente, das Erteilen von Rechtsauskünften oder die Bearbeitung von Anträgen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Klienten.

Gerne helfen wir aber dabei, Formulare vorzubereiten, Unterlagen zu ordnen oder den Kontakt zu den zuständigen Stellen herzustellen.

Anerkennung nach § 45a SGB XI

Derzeit erfolgt die Abrechnung unserer Betreuungs- und Entlastungsleistungen ausschließlich privat zwischen dem Kunden und der JoBi-nursing4you UG.
Ein Antrag auf Anerkennung nach §45 SGB XI beim Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) befindet sich in Vorbereitung.

Wichtig:
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat (§45b SGB XI) kann nur bei anerkannten Dienstleistern eingesetzt werden.
Da die Anerkennung aktuell noch nicht vorliegt, kann der Entlastungsbetrag bei uns im Moment nicht genutzt werden.

Ersatzpflege weiterhin möglich:
Für Menschen mit Pflegegrad 2–5 besteht die Möglichkeit, unsere Leistungen über die Verhinderungspflege abzurechnen.
Bis zum 30.06.2025 stehen hierfür 1.685 Euro pro Jahr zur Verfügung, ab dem 01.07.2025 ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro.

Nach erfolgter Anerkennung nach §45 informieren wir Sie selbstverständlich sofort.
Gern beraten wir Sie persönlich zu den aktuellen privaten Abrechnungsmöglichkeiten und Konditionen.

Weiterte Informationen finden Sie hier unter: Kosten & Erstattung

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung.
Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI) steht allen Pflegegraden (1–5) zur Verfügung.

Wichtig:
Der Entlastungsbetrag kann nur bei Anbietern eingesetzt werden, die eine offizielle Anerkennung nach § 45 SGB XI besitzen.
Da sich unser Antrag beim Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) derzeit noch im Verfahren befindet, kann der Entlastungsbetrag aktuell nicht über uns genutzt werden.

Bis zur Anerkennung erfolgt die Abrechnung unserer Leistungen privat.
Sie erhalten von uns eine Rechnung mit Leistungsnachweis.

Für Pflegegrad 2–5 zusätzlich wichtig:
Unsere Betreuungs- und Entlastungsleistungen können über die Ersatzpflege (Verhinderungspflege) finanziert werden.
Hier stehen – abhängig vom Datum – bis zu 1.685 € pro Jahr (bis 30.06.2025) bzw. bis zu 3.539 € pro Jahr (ab 01.07.2025) zur Verfügung.
Diese Beträge werden von der Pflegekasse nach Einreichung der Rechnung erstattet.

Nach erfolgter Anerkennung durch das LASV ist auch eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich.
Darüber informieren wir unsere Kunden selbstverständlich sofort nach Erhalt der Anerkennung.

Weiterte Informationen finden Sie hier unter: Kosten & Erstattung

Unsere Leistungen – auch privat jederzeit nutzbar

Unsere Leistungen können von jeder Person in Anspruch genommen werden – unabhängig vom Pflegegrad.
Wer keine Leistungen der Pflegekasse nutzen kann oder keine Erstattung wünscht, kann unsere Betreuung und Alltagshilfe selbstverständlich jederzeit privat buchen.

Die Kosten werden dann direkt zwischen Ihnen und der JoBi-nursing4you UG abgerechnet.
Wir informieren Sie gern über unsere aktuellen Konditionen und beraten Sie, ob und in welchem Umfang eine Erstattung über die Pflegekasse möglich ist.

Vertrag & Datenschutz

Alle Vereinbarungen werden schriftlich in einem Betreuungsvertrag festgehalten.
Darin sind Leistungsumfang, Einsatzzeiten und Preise transparent geregelt.
Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten vertraulich gemäß DSGVO.

Gern senden wir Ihnen ein Beispielexemplar unseres Betreuungsvertrags per E-Mail zu – unverbindlich und ausschließlich zu Informationszwecken.

Bitte beachten Sie

  • Die gesetzlichen Beträge können sich ändern. 
  • Wir aktualisieren unsere Informationen regelmäßig, dennoch sind Irrtümer nicht ausgeschlossen.

FAQ – Häufige Fragen zur Betreuung & Alltagshilfe

1. Welche Leistungen bieten Sie an?

Wir unterstützen mit Alltagsbegleitung, sozialer Betreuung, Begleitung zu Terminen, gemeinsamer Freizeitgestaltung, Gesprächen und leichter Unterstützung im Haushalt (z. B. Aufräumen, Geschirrspüler, Wäsche falten).
Keine körperbezogene Pflege und keine Wohnungsreinigung.

2. Reinigen Sie auch die Wohnung?

Nein. Wir führen keine Reinigungsarbeiten durch (z. B. Boden wischen, Bad/WC reinigen, Fenster putzen).
Unsere Unterstützung umfasst ausschließlich leichte, nicht-reinigende Haushaltstätigkeiten im Rahmen der Alltagsbegleitung.

3. Können wir Verhinderungspflege nutzen?

Ja. Viele Familien nutzen die Verhinderungspflege der Pflegekasse.
Ab Juli 2025 stehen bis zu 3.539 € jährlich zur Verfügung.
Damit können Betreuungskosten häufig teilweise oder vollständig erstattet werden.

4. Wie läuft ein Erstgespräch ab?

Wir vereinbaren einen Termin – telefonisch oder vor Ort – und besprechen gemeinsam:

  • Wünsche und Bedürfnisse
  • Art der gewünschten Betreuung
  • Einsatzdauer
  • mögliche Kostenübernahme
  • Starttermin

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

5. Welche Qualifikationen haben Sie?

Die Betreuung wird von erfahrenen Pflegefachkräften durchgeführt.
Die Fachpflege für Einrichtungen bleibt weiterhin ein Bestandteil unserer Arbeit.
Für die Alltagsbegleitung stehen Ruhe, Erfahrung, Zeit und Empathie im Vordergrund.

6. Was kostet die Betreuung?

Der Stundensatz beträgt 35–45 €, abhängig vom Umfang der Leistungen.
Die Abrechnung erfolgt je angefangener Viertelstunde, zu umsatzsteuerfreien Endpreisen nach § 4 Nr. 16 UStG.
Für die Anfahrt berechnen wir eine Pauschale von 5–12,50 € pro Einsatz.
Für ggf. eingesetztes Verbrauchsmaterial berechnen wir zusätzlich 1–5 € pro Einsatz, abhängig von Art und Menge.

7. Gibt es Zuschläge an Wochenenden oder Feiertagen?

Ja.

  • Wochenende: +10 € pro Stunde
  • Feiertage: +12,50 € pro Stunde

8. Wie lange dauert ein Einsatz?

Die Einsatzdauer wird individuell abgestimmt.
Üblich sind 60–120 Minuten, möglich sind aber auch kürzere oder längere Termine – abhängig vom Bedarf.

9. Welche Regionen betreuen Sie?

Wir bieten unsere Leistungen in der Region Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel sowie den umliegenden Orten an.
Die Anfahrtspauschale richtet sich nach der Entfernung zum Einsatzort.

10. Kann ich kurzfristig Termine buchen?

Wenn Kapazitäten frei sind: ja.
In der Regel planen wir Einsätze jedoch im Voraus, um eine verlässliche Betreuung sicherzustellen.

11. Arbeiten Sie mit Pflegediensten zusammen?

Ja. Unsere Alltagsbegleitung ergänzt die Arbeit von Pflegediensten sinnvoll.
Wir führen keine pflegerischen Tätigkeiten durch und ersetzen keinen Pflegedienst.

12. Kann ich Betreuung für nur eine Stunde buchen?

Ja.
Die Abrechnung erfolgt je angefangener Viertelstunde, sodass auch kurze Einsätze möglich sind.

13. Was passiert, wenn meine Mutter oder Vater krank ist oder ein Termin ausfällt?

Wir vereinbaren gemeinsam einen Ersatztermin oder setzen den Termin aus.
Bitte melden Sie Absagen so früh wie möglich, damit wir planen können.

14. Sind Sie telefonisch erreichbar?

Ja, montags bis freitags während der Bürozeiten.
Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie uns jederzeit über WhatsApp – wir antworten, sobald wir verfügbar sind.

15. Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Sie können uns kontaktieren über:

  • Telefon
  • WhatsApp
  • Kontaktformular
  • E-Mail

Wir melden uns schnellstmöglich zurück.

16. Was ist medizinisch orientierte Unterstützung?

  • Medizinisch orientierte Unterstützung richtet sich an Menschen, die keine klassische Pflege benötigen, sich aber medizinische Erfahrung, Orientierung und Sicherheit im Alltag wünschen.
  • Im Mittelpunkt stehen Beobachtung, Anleitung, Beratung und fachliche Einschätzung – nicht Pflege oder Behandlung.

17. Ist das ein Pflegedienst?

  • Nein.
    Wir sind kein ambulanter Pflegedienst und erbringen keine Behandlungspflege nach SGB V und keine Pflegesachleistungen nach SGB XI.
  • Unsere Leistungen sind privat vereinbart und ergänzend gedacht.

18. Für wen ist dieses Angebot geeignet?

  • für Seniorinnen und Senioren, die medizinische Sicherheit wünschen
  • für Angehörige, die entlastet werden möchten
  • nach Krankenhausaufenthalten
  • bei Unsicherheit im Umgang mit Medikamenten
  • wenn eine fachliche Einschätzung zu Hause hilfreich ist

19. Werden medizinische Behandlungen durchgeführt?

  • Nein.
    Es werden keine medizinischen Eingriffe, keine Injektionen, keine Wundversorgungen und keine ärztlich verordneten Leistungen durchgeführt.
  • Unsere Tätigkeit ist beobachtend, unterstützend und beratend.

20. Wie erfolgt die Abrechnung?

  • Alle Leistungen werden privat vereinbart und privat abgerechnet.
  • Eine Abrechnung über Kranken- oder Pflegekassen erfolgt nicht.

21. Ersetzt dieses Angebot einen Pflegedienst?

  • Nein.
    Die medizinisch orientierte Unterstützung ersetzt keine Pflege und keine Behandlungspflege
  • Sie dient der Ergänzung, Orientierung und Entlastung.

 Wie Sie uns erreichen können:

Wir sind montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar.
Da wir häufig bei unseren Klienten im Einsatz sind, erreichen Sie uns am besten über WhatsApp.

Über WhatsApp können Sie uns jederzeit schreiben – auch abends und am Wochenende.
Sobald wir wach oder verfügbar sind, antworten wir umgehend.

Alternativ können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder uns direkt mobil kontaktieren – wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Bitte beachten Sie: Unser Büro ist nicht ständig besetzt. Hinterlassen Sie daher bei Nichterreichbarkeit eine kurze Nachricht – wir melden uns zuverlässig zurück.

Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular -  

oder Sie senden uns eine E-Mail an:

joafa@t-online.de

033933- 7 12 12

0172 - 36 88 349

joafa@t-online.de

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